PALTZORDNUNG
Gültig ab 01.07.2024
Liebes Mitglied, Lieber Gast,
wir begrüßen Dich sehr herzlich auf dem Vereinsgelände der Boxergruppe Esslingen – Zell und wünschen Dir einen schönen und erfolgreichen Aufenthalt. Der Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände soll für ALLE fair und entspannt sein, darum bitten wir um Beachtung und Einhaltung der folgenden Platzordnung, gemäß des gültigen Tierschutzgesetzes und der Satzung des Boxerklub E.V. Sitz München, die sich auf das gesamte Vereinsgelände bezieht und für alle Mitglieder und Gäste der Boxergruppe Esslingen-Zell Gültigkeit hat.
- Für alle Hunde, die auf das Gelände verbracht werden, muss ein gültiger Impf – und Versicherungsschutz bestehen, der Nachweis muss auf Verlangen der Vorstandschaft vorgelegt werden.
- Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden.
- Für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer / Hundehalter verantwortlich und haftend, für seinen Hund.
- Die Ausbildung und das Trainieren der Hunde auf dem Vereinsgelände ist nur zu den offiziellen Übungszeiten und unter Aufsicht des Ausbildungswartes oder einem von Ihm benannten Vertreter gestattet. Die Übungszeiten werden rechtzeitig in den entsprechenden Medien des Vereines bekannt gegeben.
- Absprachen zu abweichenden Trainingszeiten müssen mit der Vorstandschaft und immer mit dem Ausbildungswart abgesprochen werden.
- Die Einteilung und Leitung des Übungsbetriebs obliegt dem Ausbildungswart oder einem von der Vorstandschaft benannten Vertreter, deren Anweisungen ist jedem Falle Folge zu leisten.
- Vor dem Betreten des Übungsplatzes haben die Hundeführer ihren Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Verunreinigungen sind vom Hundeführer / Hundehalter sofort zu entfernen.
- Für alle Hunde auf dem gesamten Vereinsgelände besteht, mit Ausnahme bei den gemäß Ausbildungsordnungen erforderlichen Übungseinheiten Leinenpflicht.
- Speisen und Getränke werden nur an Mitglieder und Gäste abgegeben.
- Hundeboxen vom Verein können zur Verwahrung, während der Übungszeiten und nach Absprache mit der Vorstandschaft, auf eigene Gefahr benutzt werden.
- Die Arbeiten mit läufigen Hündinnen sind unter Rücksichtnahme möglich. Eine Absprache mit dem zuständigen Ausbildungswart. ist zwingend erforderlich.
- Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Verhalten legen wir großen Wert.
- Das Vereinsgelände ist in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen.
- Mit dem Vereinseigentum ist pfleglich umzugehen.
- Nichteinhaltung dieser Platzordnung kann mit einem Platzverweis geahndet werden.
- Bitte hinterlasst keinen Hundekot auf den umliegenden Grundstücken, dass erhält eine gute Nachbarschaft.
- Das Parken ist auf der dem Eingang gegenüberliegenden Baumwiese gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr!
Solltest du noch Fragen haben, wende Dich jederzeit gerne an die Vorstandschaft.
Wir freuen uns, dass Du da bist!
Mit herzlichen Grüßen
BK Esslingen - Zell
Die Vorstandschaft
i.A. Birgit Rehr
1. Vorsitzende
Esslingen / Zell den 10.07.2024